Die Neumühle in Ortenberg-Selters wird 1746 erstmals in einem Plan erwähnt.
Als Hauptmühle des Dorfes ist die Gesamtanlage aus ortsgeschichtlichen Gründen denkmalgeschützt. Sie hatte bis 2010 unzählige Hochwasser und zwei Weltkriege heil überstanden.
QUELLE:
Im Jahr 2009 geben wir auf Anfrage unser Einverständnis zum Bau einer Fischaufstiegsanlage (Fischtreppe).
Bauherr ist das Amt für Bodenmanagement in Büdingen.
Die Abrissarbeiten des alten Wehrs im Jahr 2010 wurden ohne vorherige Baugrunduntersuchungen und Beweissicherungsverfahren mit einem 28 Tonnen schweren Kettenbagger durchgeführt.
Die mit dem Bagger ausgeführten Zertrümmerungsschläge gegen das alte Wehr erschütterten das gesamte Mühlengelände und die Gebäude.
Die beauftrage Firma hatte nach eigenen Aussagen noch nie zuvor eine Fischtreppe in unmittelbarer Nähe zu einem Gebäude gebaut.
Wir legen Widerspruch gegen die gesamte Baumaßnahme ein, da die in der von uns genehmigten Planung vorgesehene Betonwanne zum Schutz unserer Gebäude nicht eingebaut wurde.
Außerdem wurde die uns nach dem Wasserrecht zustehende Stauhöhe (relevant für die Stromgewinnung) nicht eingehalten.
Durch einen vom Amt für Bodenmanagement durchgeführten Farbtest mit Signalfarbe konnte danach einwandfrei nachgewiesen werden, dass das im Mühlkanal der Neumühle auf über 10 Meter Länge austretende Wasser durch den fehlerhaften Bau der „Fischaufstiegsanlage” verursacht wurde.
Das Wasser läuft nun seit rund 8 Jahren unter unseren Gebäuden, unter der Terrasse und unter unserem Hof hindurch und hat massive Gebäudeschäden verursacht. Einige Gebäudeteile sind nach Angaben von geologischen Gutachtern durch das Ausspülen von Sedimenten inzwischen einsturzgefährdet!
Das Amt für Bodenmanagement (AfB) erkennt an, dass der Bau der Rampe schadensverursachend ist.
Das Amt für Bodenmanagement beschließt deswegen den Bau einer Herdmauer, um das Wasser von Gebäude und Grundstück fernzuhalten.
Entgegen den technischen Standards wurde auch hier vorab keine Bau-grunduntersuchung durchgeführt.
Die Mauertiefe beträgt nach der Planung allerdings nur 2 Meter ab Terrassenoberkante, die ehemalige Bachbettsohle lag aber ca. 70cm tiefer.
Zudem wurde sie nicht bis an das alte Wehr gezogen, es klafft eine Lücke von zwei Metern. Auch oberhalb wurde sie entgegen der Planung nicht bis an das Ende der Gebäude gezogen, sondern endet sechs Meter vorher.
Der Bau der Mauer reduzierte anfangs die sichtbaren Wasseraustritte im Mühlkanal um 80-90%. Ein weiterer Beweis der Ursächlichkeit des Rampenbaus für die Unterströmung unserer Gebäude.
Allerdings zeigten sich weiterhin Wasseraustritte, die in den folgenden Jahren wieder zunahmen. Die Ursächlichkeit des Rampenbaus lässt sich dabei durch den folgenden Versuch zweifelsfrei nachweisen:
Bei niedriger Wasserführung der Nidder (~50% des Jahres) ist es möglich, sämtliches ankommende Wasser über die Turbine (800L/sec) abzuleiten, und somit die Rampe trocken zu legen. Macht man dies, versiegen auch sämtliche sichtbaren Wasseraustritte bis heute.
So haben wir auch gleich im Anschluss an den Bau der Herdmauer nachgewiesen, dass diese nicht zu 100% abdichtet.
Bei der zweiten Farbmessung ergibt sich, dass das Wasser sich einen neuen Weg gesucht hat.
Nach wie vor tritt in weiten Bereichen des Mühlkanals Wasser aus.
Weitere Schäden: Wir dokumentieren 14 neue Risse in der Gaststätte...
...und erneute Absenkungen auf der Terrasse.
Wir errichten einen Betonsockel zur Sicherung der Stauhöhe, da die Rampe bis zu 60cm tief weggespült wurde. Das soll dafür sorgen, dass permanent das Wasser über die Turbine geleitet wird, damit kein Wasser über die Rampe und unter die Gebäude läuft.
Ab Mitte Juli 2019 wird ein „Umgehungsgerinne” mit großem Abstand von unseren Gebäuden gebaut. Dies soll das Wasser vom unserem Grundstück fernhalten, um die entstandenen Hohlräume unter unseren Gebäuden mittels Spezialverfahren auffüllen zu können, um ein weiteres Ausspülen von Sedimenten und weiteres Absinken der Fundamente zu stoppen.
Die Ingenieure des Amtes für Bodenmanagement (AfB) haben für diese mehrfach zugesagte Sanierung Sanierung erneut keine Planungen vorgelegt. Es passiert NICHTS!
Unsere Anwälte drohen mit rechtlichen Schritten, sollten die anstehenden Arbeiten für das „Umgehungsgerinne” auf der Rampe (Bachbett) oder im Nahbereich erneut ohne Schutzmassnahmen, wie z.B. Erschütterungssensoren an den Gebäuden, begonnen werden.
Wir weisen die Arbeiter der beauftragen Firma ZEHE GmbH darauf hin, dass sie ggf. persönlich haftbar gemacht werden können, wenn erneut nicht nach den Regeln der Technik (z.B. DIN 4150) vorgegangen wird und weitere Schäden verursacht werden.
Unsere Turbine für die Stromgewinnung haben wir im Jahr 2015 für rund 20.000€ sanieren und auf den neuesten Stand bringen lassen. Die Amortisierung dieser Investion hätte im Laufe der kommenden 10-12 Jahre stattfinden sollen. Wer ersetzt uns diesen Vermögensschaden?
Im Juli 2019 wird ein „Umgehungsgerinne” mit großem Abstand zu unseren Gebäuden gebaut, um Wasser von unserem Grundstück fernzuhalten und um die bereits entstandenen Schäden ohne weiteren Zufluss von Wasser beheben zu können.
An dieser Position hätte bereits vor zehn Jahren eine Fischtreppe - in diesem Fall „Umgehungsgerinne” - gebaut werden können. Man entschied sich damals aus Kostengründen dagegen (siehe Ausschnitt aus dem Kostenvoranschlag von 2008 unten). Außerdem sei ein hoher Pflegeaufwand vonnöten.
Das Amt für Bodenmanagement in Büdingen hätte ohne Weiteres diese massive Verschwendung von Steuergeldern, die Zerstörung unserer Gebäude, eine Unmenge Ärger und immense Kosten für den endlosen Rechtsstreit vermeiden können. Nun müssen - wie immer - alle Steuerzahler für diese groben Fehlplanungen geradestehen.
So könnte das Wehr an der NEUMÜHLE heute noch aussehen. Für viele weitere Jahrzehnte hätte diese Wehranlage gute Dienste geleistet, hätten wir nicht den fatalen Fehler gemacht:
Nämlich nicht auf den Vorbesitzer gehört zu haben, der uns aufgrund eigener Erfahrungen von der Zustimmung und Kooperation mit den beteilgten Behörden dringend und mehrfach abgeraten hat!